24 Sunden Notdienst bei Brandschäden und Sturmschäden
Im Fall eines Brandschadens oder Sturmschadens können Sie uns 24 Stunden für die Beauftragung der Sofortmaßnahmen zum Schutz von Gebäude und Personen erreichen.
Erforderliche Erstmaßnahmen nach einem Brandschaden wären .
- Schutz des Gebäudes vor weiteren Schäden durch Regen
- Lose Bauteile zum Schutz von Fußgängern und Verkehr demontieren
- Gebrochene Fenster als Einbruchsschutz verschließen
- Absperren von Gefahrenbereichen im Außenbereich
- Absperren von Öffnungen und möglichen Absturzstellen im Innenbereich
- evtl. unterfangen von einsturzgefährdeten Bauteilen
Diese Erstmaßnahmen nach einem Brandschaden können natürlich nur unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit durchgeführt werden. Die Einschätzung der evtl. Statisch nicht mehr ausreichenden Tragfähigkeit einzelner Bauteile, zur Durchführung der Erstmaßnahme obliegen unseren erfahrenen Mitarbeitern.
Natürlich sind wir Ihnen auch gerne bei den folgenden Sanierungsarbeiten behilflich.
Link : Richtlinien zur Brandschadensanierung
Brandschutz neue Normen nach DIN EU
Uwe Reinsch - Holzbau - Zimmerei
Wilhelmshavener - Heerstr.35
26125 Oldenburg
Telefon : 0441 50500888
Zweigbüro in Rastede nach Tel. Absprache
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Mitglied bei : http://www.bau-zechpreller.de/