Uwe Reinsch    Holzbau   Zimmerei   Oldenburg  
Rastede

 

Blog der Zimmerei Uwe Reinsch

Neuigkeiten oder einfach mal eingeworfen



 


15. November 2013, 15:45

Bezahlen mit Bitcoin ! Was ist das ?

Bitcoin mal ganz anders beschrieben.
Man könnte Bitcoin so beschreiben:
Bitcoin ist ein Konkurrenzlos schnelles, günstiges, dezentrales vollautomatisiertes und somit unabhängiges Finanzdienstleistungsunterne­hmen, welches seine Anteile oder Aktien zu 100% in Form von Bitcoins verteilt. So hilft jeder der Bitcoins nutzt, automatisch das Wachstum der „ Bitcoinfirma“ und somit auch an seinem eigenen Anteil der Firma zu vergrößern.​Der Gewinn der „Bitcoinfirma“ wird durch die Wertsteigerung der Bitcoins auf diese Weise gerecht verteilt, zu 100% an alle Bitcoininhaber weiter geleitet.

Die Buchhaltung der „Bitcoinfirma“ kann auf der Internetseite blockchain.​info von jedem eingesehen werden. Erledigt wird die Buchhaltung von sogenannten Minern, die dafür Rechenleistung ihrer Computer zur Verfügung stellen und mit Bitcoins aus dem begrenzten Bestand von 21 Millionen „Bitcoinaktien“ sowie aus den Transaktionsgebühren ( weit unter 1% ) bezahlt werden. Als Buchhalter ( Miner ) kann sich jeder beteiligen der ausreichend Rechenleistung zur Verfügung hat und sich die notwendige Software auf seinen Rechner lädt. Da die „Bitcoinaktien“ aus Zahlencodes bestehen können diese leicht und schnell im Internet oder per Mobiltelefon mit SMS versendet werden. Da jede Transaktion sofort von den Buchhaltern überprüft und gespeichert wird, ist die „Bitcoinaktie“ Fälschungssicher. Vergleichbar mit Geldscheinen mit gleicher Seriennummer ,​die in jeder Geldzählmaschinen auffallen würden wenn es nur 10Geldscheine mit den Nummern von eins bis zehn gäbe und plötzlich eine elf oder 3 Fünfen auftauchen. Da die „Bitcoinaktie“ aus einem Zahlencode besteht, kann man sich diese auch auf Papier ausdrucken und in einem Safe oder unter dem Kopfkissen lagern.

Bitcoins oder „Bitcoinaktien“ kann man an Bitcoinbörsen oder Handelsplätzen wie z.​B. https:​/​/​www.​bitcoin.​de/​de/​r/​tfc5rs im Internet kaufen. Wegen dem einfachen, schnellen und billigen Handling, sowie auch wegen der begrenzten Menge und so der Inflationssicherheit, werden Bitcoins immer beliebter als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel.
Weitere Informationen auf : https:​/​/​www.​facebook.​com/​BitcoinTreffpunkt

Uwe Reinsch

Redakteur

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16. Februar 2013, 14:49

Zugänglichkeit von DIN-Normen

Im Handwerk gibt es für fast jeden Bereich der Ausführung einer Leistung und deren Abrechnung eine DIN-Norm. Jedoch frage ich mich wem diese Normen nützen sollen wenn sie dem Endverbraucher kaum zugänglich gemacht werden.​Man kann wohl kaum vom keinem Häuslebauer verlangen sich für mehrere zigtausend Euro erst einmal die für ihn relevanten DIN-Normen zu kaufen, bevor er mit dem Hausbau beginnt.
Deswegen bin ich der Ansicht das DIN-Normen im Handwerk genau wie Gesetzestexte für jeden kostenfrei zugänglich zu machen sind.
Bei dem heutigen Stand informiert sich der Häuslebauer im Internet oder im Bekanntenkreis, wo er jemanden kennt der jemanden kennt der jetzt als Werklehrer Arbeitet und vor 20 Jahren mal ein Praktikum oder eine Ausbildung in einem Handwerksbetrieb gemacht hat. Mit diesem durch drei Münder weitergereichtem "Fachwissen" von Anno dazumal wird dann der Handwerker konfrontiert.​Da bleiben Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten nicht aus.

Meiner Ansicht nach hätte die kostenfreie Zugänglichkeit der DIN-Normen viele Vorteile.

Vorteile:
- Erhöhte Einhaltung der DIN-Normen durch mögliche Kontrolle des Endverbrauchers.
- Aus-sondierung von Pfuscher-Betrieben und Abzockern.
- Ausgeglichenerer Wettbewerb durch Einhaltung der Normen in den Betrieben
- Mehr Vertrauen des Endverbrauchers durch die Offenlegung
- Vermeidung unnötiger Meinungsverschiedenheiten
- Weniger Baumängel .
- Entlastung der Gerichte. Wobei dies dann wohl eher langfristig zu sehen sein dürfte.

Die nachteile würden dann auf das Deutsche Institut für Normung e.​V.​(DIN ) und dessen Tochtergesellschaft dem Beuth Verlag GmbH sowie einigen Sachverständigen und Rechtsanwälten entfallen.

Wenn ihr auch denkt das die DIN-Normen im Handwerk für jeden Kostenfrei zugänglich gemacht werden sollten, dann bitte einmal auf gefällt mir und senden klicken !

Uwe Reinsch www.​oldenburg-zimmerei.​com


24. Januar 2013, 11:20

Richtig lüften

Immer wieder höre ich die Frage, wie man denn richtig die Wohnung oder das Haus lüftet.​Hierzu kursieren viele verschiedene Antworten. Die einen sagen drei mal am Tag für ca. zehn Minuten Stoß-lüften. Andere sagen das dies nicht ausreiche und man 5-6 mal am Tag lüften solle. Wieder andere behaupten das man alle zwei Stunden einen kompletten Luftaustausch ermöglichen solle. Alle diese Antworten können richtig sein. Da das Wohnverhalten und die Wohnumgebung bei jedem etwas anders sind, muß auch jeder ein anderes Lüftungsverhalten an den Tag legen.
Wenn sie z.​B. ein oder mehrere Aquarien in ihrer Wohnung haben, werden sie öfter lüften müssen als jemand der einen Goldhamster als Haustier besitzt.
In einem Haushalt in dem nicht,​oder nur sehr wenig gekocht wird muß nicht so viel gelüftet werden wie in einem Haushalt in dem 2 - 3 mal täglich warmes essen zubereitet wird.
Auch spielt die Größe der Räumlichkeiten eine Rolle.
In einer kleinen 60m² Wohnung, in der vielleicht vier Personen Wohnen, ist die Luft natürlich schneller mit Feuchtigkeit gesättigt als in einem 130m² Haushalt mit nur 2 oder 3 Personen.

Wie also lüftet man richtig ?
Das ist im Prinzip sehr einfach. Mit Hilfe eines einfachen Hygrometers, welches sie für 20-30 Euro im Handel erwerben können. Das Hygrometer sollte eine Genauigkeit mit einer max. Abweichung von 3% haben.​Steigt die Luftfeuchtigkeit über 60%, wird es höchste Zeit zum lüften.


Weitere Informationen zum Taupunkt finden sie in unserem kleinen Wörterbuch http:​/​/​www.​oldenburg-zimmerei.​com/​Grundbegriffe,​Zimmerei/​Taupunkt/​1,​000000979186,​8,​1

Uwe Reinsch

Redakteur

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05. Juni 2012, 17:53

Handwerker absetzen

Welche Handwerkerleistungen kann man steuerlich absetzen ?

Reparatur und Wartungsarbeiten von allen Gegenständen, auch wenn sie in der Hausratversicherung mitversichert (Reparatur der Waschmaschine usw.​) sind. Auch Steuerzahler, die einen Gärtner oder eine Haushaltshilfe in ihrem Haushalt in einem EU-Staat beschäftigen, können die Ausgaben hierfür als Steuerermäßigung geltend machen.

Welchen Betrag der Handwerker-Leistungen kann man absetzen ?

Der Steuervorteil beträgt 20 Prozent,​jedoch maximal 600 Euro im Jahr je Person. Das heißt die Leistungen sind bis zu 3000 Euro begünstigt (3000 mal 20 Prozent = 600). Es erfolgt der direkte Abzug von der Einkommensteuer. Die Handwerker-Leistung kann zusätzlich zu anderen haushaltsnahen Dienstleistungen (Reinigungskraft oder Bügelhilfe) beansprucht werden. Bei höheren Aufwendungen als 3000 Euro ist es ratsam, die Arbeiten und die Zahlungen übers Jahr zu verteilen. Für Eigentümer einer Eigentumswohnung war bislang diese Steuerermäßigung ausgeschlossen.

Welche Leistungen der Handwerker kann man nicht absetzen ?

Nicht absetzbar sind Herstellungskosten am Gebäude; solche fallen beispielsweise an, wenn eine Besenkammer in ein Gäste-WC verwandelt wird. Dann entsteht nämlich etwas Neues. Abziehbar sind stets nur die handwerklichen Leistungen, nicht das Material. Deshalb sollte der Handwerker in seiner Rechnung eine klare Aufteilung ausweisen; "pauschal für Material und Lohn" gilt nicht! Eine ordentliche Rechnung des Handwerkers ist auf jeden Fall erforderlich, die Bezahlung muss durch Überweisung auf das Konto des Handwerkers erfolgen. Dies muss dem Finanzamt nämlich nachgewiesen werden. Der Kunde ist verpflichtet Handwerkerrechnungen 10 Jahre aufzubewahren.

Uwe Reinsch

Redakteur

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