Wärmeleitfähigkeitsgruppe, kurz WLG
Die WLG gibt die Durchlassfähigkeit eines bestimmten Materials für einen Wärmestrom an.
Die Wärmeleitfähigkeitsgruppe leitet sich aus einem rechnerischen Bemessungswert ab. Der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ(R) . Dieser Wert wird aus dem λ(Z) der sich aus dem Messwert λ(10,tr), bei 10 °C plus einem Zuschlag Z nach DIN 52 612-2, DIN 4108-4:2013-02 bzw. Bauregelliste A Teil 1, ergibt ermittelt. Durch Auf oder Abrundung ergibt sich der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ(R). Dieser ist dann gleich den ersten drei Ziffern nach dem Komma, wie sie z. B. bei den Angaben auf Dämmstoffen ( Produktkennzeichnungen ) zu sehen sind. Ein Wert von 0,035 W/mK entspricht also einer WLG von 035. Es wird vorausgesetzt, dass der Bemessungswert kleiner eins ist, da man grundsätzlich nur Dämmstoffe einer Wärmeleitfähigkeitsgruppe zuordnet. Je kleiner der WLG-Wert ist, desto größer ist die Wirkung der Wärmedämmung.
Verwendet wird die Wärmeleitfähigkeitsgruppe unter anderem in der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Im Zuge der EU-Normharmonisierung ist die Bezeichnung WLG durch WLS (Wärmeleitfähigkeitsstufe) ersetzt worden.
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