Uwe Reinsch    Holzbau   Zimmerei   Oldenburg  
Rastede

 

 


 

VOB

Verdingungsordnung für Bauleistungen


 

Die VOB ist ein Regelwerk welches seit im Jahr 1926 zum ersten mal aus Spitzenorganisationen aus Wirtschaft und Verwaltung verabschiedet wurde.


 

Inhalt der VOB


 

Die VOB ist in die drei Teile A, B und C  gegliedert.


 

 

  • VOB Teil A  regelt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen.
  • VOB Teil B regelt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.
  • VOB Teil C regelt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen

 


  


 

Links :

Die vollständige Textausgabe der VOB/A in ihrer aktuellen Fassung


 

Die vollständige Textausgabe der VOB/B in ihrer aktuellen Fassung


 


 


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                               Uwe Reinsch   -   Holzbau - Zimmerei

Wilhelmshavener - Heerstr.35

26125 Oldenburg

Telefon : 0441 50500888

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E-Mail  : reinsch.oldenburg@freenet.de  

 

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