VOB
Verdingungsordnung für Bauleistungen
Die VOB ist ein Regelwerk welches seit im Jahr 1926 zum ersten mal aus Spitzenorganisationen aus Wirtschaft und Verwaltung verabschiedet wurde.
Inhalt der VOB
Die VOB ist in die drei Teile A, B und C gegliedert.
- VOB Teil A regelt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen.
- VOB Teil B regelt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.
- VOB Teil C regelt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Links :
Die vollständige Textausgabe der VOB/A in ihrer aktuellen Fassung
Die vollständige Textausgabe der VOB/B in ihrer aktuellen Fassung
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Uwe Reinsch - Holzbau - Zimmerei
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