Uwe Reinsch    Holzbau   Zimmerei   Oldenburg  
Rastede

 

Einheitspreis - Leistungsvertrag

 


 Als Einheitsprei in einem Leistungsvertrag versteht man den Preis je Einheit ,welcher dann nach Menge ( Meter, Meter ², Meter³ ) , Gewicht oder Stückzahl abgerechnet wird. Der Leistungsvertrag als Einheitsvertrag ist immer der zu empfehlende Vertrag, da es bei Änderungen für den Kunden leichter möglich ist die Gesamtpreisänderung nachzuvollziehen .

 

Laut VOB Teil A §5

 

Leistungsvertrag, Stundenlohnvertrag, Selbstkostenerstattungsvertrag

 

1. Bauleistungen sollen so vergeben werden, daß die Vergütung nach Leistung .   bemessen wird ( Leistungsvertrag ), und zwar

a) i.d.R. zu Einheitspreisen für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen, deren Menge nach Maß, Gewicht oder Stückzahl vom Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen anzugeben ist ( Einheitspreisvertrag,

b) in geeigneten Fällen für eine Pauschalsumme, wenn die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Aüsführung nicht zu rechnen ist ( Pauschalvertrag )

 

2. Bauleistungen geringeren Umfangs, die Überwiegend Lohnkosten verursachen, dürfen im Stundenlohn vergeben werden ( Stundenlohnvertrag )

 

 

 

 

 

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