Einheitspreis - Leistungsvertrag
Als Einheitsprei in einem Leistungsvertrag versteht man den Preis je Einheit ,welcher dann nach Menge ( Meter, Meter ², Meter³ ) , Gewicht oder Stückzahl abgerechnet wird. Der Leistungsvertrag als Einheitsvertrag ist immer der zu empfehlende Vertrag, da es bei Änderungen für den Kunden leichter möglich ist die Gesamtpreisänderung nachzuvollziehen .
Laut VOB Teil A §5
Leistungsvertrag, Stundenlohnvertrag, Selbstkostenerstattungsvertrag
1. Bauleistungen sollen so vergeben werden, daß die Vergütung nach Leistung . bemessen wird ( Leistungsvertrag ), und zwar
a) i.d.R. zu Einheitspreisen für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen, deren Menge nach Maß, Gewicht oder Stückzahl vom Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen anzugeben ist ( Einheitspreisvertrag,
b) in geeigneten Fällen für eine Pauschalsumme, wenn die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Aüsführung nicht zu rechnen ist ( Pauschalvertrag )
2. Bauleistungen geringeren Umfangs, die Überwiegend Lohnkosten verursachen, dürfen im Stundenlohn vergeben werden ( Stundenlohnvertrag )
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Uwe Reinsch - Holzbau - Zimmerei
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